Erste Schritte
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, sind Sie zunächst verpflichtet, anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern.
Hilfeleistung und Polizei
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn dies notwendig ist. Zudem müssen Sie die Polizei und gegebenenfalls den Rettungsdienst informieren.
Weitere Pflichten
Sie sind auch dazu verpflichtet, Ihre Personalien und Fahrzeugdaten mit den anderen Unfallbeteiligten auszutauschen und auf das Eintreffen der Polizei zu warten, sofern der Unfall nicht nur einen geringfügigen Schaden verursacht hat.